Elektromobilität nimmt Fahrt auf: Gewerbeimmobilien müssen aufrüsten

06.11.2024

Autor

Florian Michaelis

Florian Michaelis

Teamleiter Projektentwicklung & Planung 

Chargemaker

Blogbeitrag

Elektromobilität nimmt Fahrt auf: Gewerbeimmobilien müssen aufrüsten

Mit der Zunahme von Elektroautos auf den Straßen steigen auch die Erwartungen und Anforderungen an die Eigentümer*innen von Gewerbeimmobilien. Denn die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur wird – vor allem im gewerblichen Bereich – immer größer. Gleichzeitig entsteht aufgrund regulatorischer Vorgaben zur Schaffung von Lademöglichkeiten teils akuter Handlungsbedarf bei Investoren, Anlegern und Vermietern.

Einer der größten Treiber ist das Gebäude­Elektromobilitätsinfrastruktur­Gesetz (GEIG). Darin wird sowohl für den Neubau als auch für Bestandsimmobilien die notwendige Schaffung von Leitungs­ und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität festgelegt. Der Aufbau dieser Infrastruktur ist dabei genau beschrieben und als verpflichtend für Vermieter und Eigentümer definiert:

Bei Bestandsgebäuden, bei denen größere Renovierungsmaßnahmen den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur betreffen und die mehr als 10 Stellplätze haben, muss jeder 5. Stellplatz vorgerüstet, also E­Mobility­ready gemacht werden. Zusätzlich ist mindestens 1 Ladepunkt zu errichten.

Sind mehr als 20 Stellplätze vorhanden, besteht bald sogar eine Nachrüstpflicht, die unabhängig von größeren Renovierungen ist. Demnach hat der Eigentümer solcher Gebäude dafür zu sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird.

Beim Neubau nimmt das GEIG den Gebäudeverantwortlichen bereits bei mehr als 6 vorhandenen Stellplätzen in die Pflicht. So muss jeder 3. Stellplatz vorgerüstet und mindestens 1 Ladepunkt installiert werden.

Weiterhin sind steigende Anfragen der gewerblichen Mieter einer der Hauptfaktoren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur. Ein Grund kann die Nachfrage von Mitarbeitenden nach elektrischen Lademöglichkeiten im Unternehmen sein. Kann ein Arbeitgeber diese nachweisen, bietet er nicht nur bestehenden Mitarbeitenden ein Incentive, sondern kann beim Thema Nachhaltigkeit auch Bewerber*innen überzeugen. Ein weiterer Faktor ist die Umstellung der Fahrzeugflotten auf rein elektrische Fahrzeuge.

Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von fachkundigen Installateuren für die Ladeinfrastruktur kann die Bereitstellung passender Ladestationen aber oftmals nicht ad hoc erfolgen. Hier sollte ein umsichtiger Eigentümer also vorausplanen und bereits früh mit einem Ladelösungsspezialisten über die Elektrifizierung der Immobilie sprechen. Dieser analysiert genauestens die Gegebenheiten vor Ort und deckt mit einem zukunftsfähigen Ladekonzept alle Anforderungen von Legislative, Eigentümern und Gewerbemietern ab.

Innerhalb eines Konzeptes sollte ein kompetenter Projektpartner gemeinsam mit Ihnen folgende Fragen beantworten:

  • Wie hoch ist der aktuelle und künftige Bedarf an Ladestationen und Ladeleistung seitens der Gewerbemieter?

  • Wie groß sind die vorhandenen Leistungsreserven der technischen Infrastruktur am Standort?

  • Macht die Einbindung eines Lastmanagements, das den Verbrauch durch die Ladepunkte regelt und somit den vorhandenen Netzanschluss optimal auslastet, Sinn?

  • Welche Nutzer*innen sollen zu welchen Konditionen laden und sich authentifizieren können?

  • Wie sollte die Versorgung der Ladeinfrastruktur aufgebaut werden und welche Auswirkungen hat dies für Nutzung und Abrechnung?

  • Ist ein Energiemanagementsystem vorhanden? Können und sollten erneuerbare Energien berücksichtigt werden?

  • Was sind sinnvolle Services für eine reibungslose Funktion der Ladepunkte wie Betriebsführung, Wartung, Abrechnung?

  • Darf Ladestrom vom Eigentümer an den Gewerbemieter abgegeben werden?

Die Gebäudeverantwortlichen können die Konzeption durch die Experten unterstützen, indem sie sich bereits frühzeitig um relevante Unterlagen und Dokumente kümmern. Diese sind oftmals nicht digitalisiert, aber für eine belastbare Planung unumgänglich, auch weil durch die Schaffung von E­Mobilität oftmals massiv in die energetische Versorgung eingegriffen wird.

Idealerweise sollten folgende Informationen bereitgehalten werden:

  • Netzanschlussvertrag inkl. vertraglich vereinbarter elektrischer Anschlussleistung

  • Stromlastgänge vom Netzbetreiber

  • Stromlaufpläne der vorhandenen Energieversorgung

  • Zählerkonzept

  • Brandschutzkonzept 

  • Grundrisse der Tiefgarage und Außenstellflächen

  • Sondierungsbescheid für Erdarbeiten, z.B. für Außenstellplätze

  • Architektenpläne mit verschiedenen Schnitten

Schlussendlich ist jede Liegenschaft individuell zu betrachten.

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