Ladeinfrastruktur EPBD-konform planen und umsetzen

11.07.2025

Autor

Laura Huse

Laura Huse

Senior Projektmanager Projektentwicklung & Planung

Chargemaker GmbH

Blogbeitrag

Ladeinfrastruktur EPBD-konform planen und umsetzen

Mit der EPBD-Richtlinie hat die EU 2024 neue Vorgaben für den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Neubauten, Gebäuden mit größeren Renovierungen und für Bestandsimmobilien gemacht. Auch wenn sie aktuell noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, empfiehlt es sich für Gebäudeeigen tümer jetzt schon zu handeln. Der folgende Beitrag zeigt, was dabei wichtig ist.

Die EU-Kommission hat mit der Novellierung der Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 (Energy Performance of Buildings Directive) klare Vorgaben geschaffen, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Europa zu beschleunigen. Die Regelung trat Ende Mai 2024 in Kraft und setzt nun einen klaren Zeitrahmen für die Umsetzung in deutsches Recht. Der deutsche Gesetzgeber hat bis Ende Mai 2026 Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht zu überführen.

Durch den vorgezogenen Regierungswechsel lag die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland eine Zeit lang brach, aber es ist zu erwarten, dass die EU-Vorgaben im Wesentlichen übernommen werden. Gerade Gebäudeeigentümer, die aktuell Neubauten oder größere Renovierungen planen oder Bestandsimmobilien besitzen, sollten deshalb die EPBD-Regelungen heute schon beachten und vorausschauend umsetzen, um rechtzeitig Rechtskonformität herzustellen und die Attraktivität ihrer Immobilien durch ausreichend dimensionierte Ladeinfrastruktur zu erhöhen.

Die EPBD-Vorgaben für Neubauten und bei Renovierungen
Die neue EPBD-Richtlinie sieht für Neubauten und Bestandsimmobilien, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, folgende Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur vor. Sie gelten dann, wenn der Parkplatz innerhalb des oder angrenzend zum Gebäude liegt und die Renovierungsmaßnahmen den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfassen. Die Richt - linie unterscheidet dabei folgendermaßen nach Gebäudetypen:

  • Für Nicht-Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen ist mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätzen (=20 Prozent der Parkplätze) zu errichten, und die Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze sowie Leitungsinfrastruktur, also Schutzrohre für Elektrokabel für die restlichen Stellplätze zu installieren.
  • Für Bürogebäude mit mehr als 5 Stellplätzen muss mindestens jeder zweite Stellplatz (=50 Prozent der Parkplätze) einen Ladepunkt erhalten, und die Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze sowie Leitungsinfrastruktur, also Schutzrohre für Elektrokabel für die restlichen Stellplätze installiert werden.
  • Für Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen ist die Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze sowie Leitungsinfrastruktur, also Schutzrohre für Elektrokabel für die restlichen Stellplätze zu installieren. Bei Neubauten ist zusätzlich die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt erforderlich.

Darüber hinaus gilt für Bestandsimmobilien ab 01.01.2027, dass alle Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt pro zehn Stellplätze (= 10 Prozent) auszustatten sind oder mit einer Leitungsinfrastruktur, also Schutzrohren für Elektrokabel, für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen.

In technischer Hinsicht fordert das EPBD, dass die installierten Ladepunkte intelligentes Laden und gegebenenfalls bidirektionales Laden ermöglichen und auf der Grundlage nichtproprietärer und diskriminierungsfreier Kommunikationsprotokolle und Standards interoperabel betrieben werden.

EPBD zukunftssicher und maßvoll umsetzen
Die gute Nachricht für Gebäudeeigentümer: Spezialisten für Ladeinfrastruktur können sie bei der richtigen Dimensionierung und Budgetierung von Lademöglichkeiten für ihre Immobilien unterstützen und entlasten. Hier gilt es gleichermaßen die EPBD-konforme Umsetzung im Blick zu haben wie den konkreten Use Case – denn optimale Ladeinfrastruktur sieht für Wohngebäude anders aus als für Bürogebäude mit Gewerbemietern. Wichtig ist, für jede Liegenschaft das richtige Maß zu finden, das einerseits kostspielige Überdimensionierungen der Ladeinfrastruktur vermeidet, aber andererseits benötigte Energiekapazität und Lastmanagement im Blick hat, damit nicht nachträglich teure Installationen vorgenommen werden müssen. Insgesamt gilt es, heute schon die besten Voraussetzungen für eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur zu schaffen, die mit Blick auf die EPBD-Richtlinie zukunftssicher ist, modernen technischen Standards entspricht und gleichzeitig im verfügbaren Budgetrahmen bleibt. Full-Service-Anbieter für Ladeinfrastruktur stehen Gebäudeeigentümern dabei in allen Phasen – von der Planung über die Umsetzung bis hin zum Betrieb von Ladeinfrastruktur – fachkundig zur Seite.

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