Hinweis: Bucher eines Firmeneintrags können einen Fachartikel im vorderen Buchteil veröffentlichen. Dieser muss 3.500 bis 5.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen und bis 24. Juli 2026 als Word-Datei über das Upload-Formular hochgeladen werden. Eine Nachfrist ist nicht möglich. Der Fachartikel muss eine Erstpublikation sein. Grafiken, Tabellen und Bilder können zusätzlich als separate Dateien (PDF oder JPG) hochgeladen werden. Pro Artikel kann nur ein Autor genannt werden. Werbliche Inhalte sind nicht erlaubt, daher dürfen Formulierungen wie „wir“, „uns“ oder der Firmenname im Text nicht verwendet werden. Wenn bereits eine Idee für ein Fachartikel besteht, kann dieser obenstehend vorab eingetragen werden. Der endgültige Titel wird nach Prüfung bestätigt.