Jetzt ist die Zeit zum Handeln
Autor
Alexander Roth
Blogbeitrag
Jetzt ist die Zeit zum Handeln
In den zurückliegenden Monaten wurden die geplanten Regulatorien für eine konsequentere Gebäude-Klimapolitik durch die Bundesregierung entschärft. Viele Investoren und Bestandshalter mögen darüber erleichtert sein. Dennoch sollten sie aktiv werden. Mehrere Gründe sprechen dafür.
Der Klimawandel schreitet ungebrochen voran. Die globale Durchschnittstemperatur lag 2023 so hoch wie noch nie seit Messbeginn. Der Gebäudesektor ist bekanntlich einer der größten CO2-Verursacher. Auf Errichtung, Betrieb und Abriss von Gebäuden entfallen in der EU etwa 40 Prozent des fossilen Endenergieverbrauchs. Die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wurde insbesondere auch auf Druck Deutschlands kurz vor der Verabschiedung abgeschwächt. Dennoch stehen Immobilieneigentümer und -investoren vor Herausforderungen.
Die von der Politik hervorgerufenen Unsicherheiten zur weiteren Nutzung von Öl- und Gasheizungen haben dazu geführt, dass die Anzahl der verbauten Gasheizungen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel angestiegen ist. Das hat sich in den zurückliegenden Monaten wieder zugunsten von mehr Wärmepumpen verschoben. Dennoch sind diese Heizungsanlagen verbaut und werden vermutlich viele Jahre mit fossilen Brennstoffen betrieben.
Immobilieneigentümer, die weiterhin klimabelastende Brennstoffe verwenden, sollten bedenken, dass die CO2-Abgabe, die zum Jahresanfang 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen ist, weiter klettert. Sobald der Preis ab 2027 nicht mehr gedeckelt ist und sich über den europäischen Emissionshandel bildet, dürften dreistellige Eurowerte je Tonne erreicht werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt 237 Euro pro emittierter Tonne CO2. Für unsanierte Wohnungen im Bestand, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden, könnten pro Jahr zusätzliche Kosten im dreistelligen Eurobereich entstehen.
Andere Länder in Europa haben vielfach Verschärfungen der Energieeffizienzanforderungen umgesetzt oder befinden sich in fortgeschrittener Planung. So müssen beispielsweise Bürogebäude in den Niederlanden seit Anfang 2023 ein Energieeffizienzrating von mindestens C aufweisen, ab 2030 soll dies auf A angehoben werden. In England ist geplant, dass alle Nicht-Wohngebäude ab 2027 ein Effizienzrating von mindestens C erreichen und ab 2030 mindestens B. Und in Frankreich ist ab 2028 die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von bestehenden Immobilien ab 500 qm Fläche oder eine Begrünung der Dachflächen Pflicht.
Vor diesem Hintergrund sollten sich Immobilienbestandshalter stärker mit der Frage beschäftigen, wie sie ihr Portfolio zukunftsfähig entwickeln. Hier dürfte die Wärmepumpe eine entscheidende Rolle spielen. Immer mehr Eigentümer erkennen, dass sie auch in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten eingesetzt werden kann. Die Technik für eine klimafreundliche Transformation von Gebäuden ist vorhanden; für viele Maßnahmen gibt es Fördermittel. Daher sollten Eigentümer sich diesem Thema widmen.
Auch wenn harte Sanierungspflichten im Rahmen der Reform der EU-Gebäuderichtlinie vorerst vom Tisch sind: Energetische Anforderungen werden weiter zunehmen – nicht zuletzt, weil sie von Investoren und Mietern eingefordert werden. Energetisch ertüchtigte Gebäude verbrauchen nicht nur weniger (fossile) Energie. Die Investitionen sichern zudem ihre Vermietbarkeit und ihren Werterhalt.
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