1. Verbindliche Bestellung
2. Daten des Unternehmens im FondsBuch
3. Ansprechpartner (ggfs. Agentur) für die Publikation des Unternehmenseintrags
4. Rechnungsempfänger
5. Branchengruppe des Unternehmens im FondsBuch
6. Preisauswahl
7. Zusätzliche Anzeigenschaltung

Hinweis: Eine zusätzliche DIN A4-Anzeige auf den Umschlagsseiten oder im vorderen Buchteil erhöht nochmals die Visibilität des jeweiligen Unternehmens. In der Online-Version des FondsBuchs werden die Anzeigen U3 und U4 ebenfalls im vorderen Buchteil positioniert.

8. Fachartikel

Hinweis: Bucher eines Firmeneintrags können einen Fachbeitrag im vorderen Buchteil veröffentlichen. Dieser muss 3.000 bis 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen haben und in einer Word-Datei bis zum 11. August 2025 über ein Upload-Formular hochgeladen. Insofern Sie bereits eine Idee für einen Fachartikel haben, können Sie diesen nachfolgend gerne schon eintragen. Der Titel wird nach Prüfung noch final bestätigt. Wichtig: Eine Nachfrist zur Abgabe nach dem 11. August 2025 ist nicht möglich. Bilder und Grafiken können zusätzlich als separate PDF-Datei (alternativ JPG) mitgeliefert werden.

9. Abgabefrist
10. Belegexemplar

Hinweis: Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird das FondsBuch 2026 vorrangig digital publiziert. Unternehmen mit einem Firmeneintrag erhalten hier die Möglichkeit, ein gedrucktes Belegexemplar zu bestellen.

11. Zustimmungen

 

 

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