Anpassung ELTIF - Chancen für Infrastruktur?

21.03.2022

Autor

Alexandra Weis

Alexandra Weis

Partner

King & Spalding LLP

Blogbeitrag

Die geplante Änderung der ELTIF-Verordnung: Neue Chancen für Infrastrukturinvestitionen

Mit der im Jahr 2015 in Kraft getretenen ELTIF-Verordnung („ELTIF-VO“) sollte ein europäisches Anlageinstrument zur Förderung langfristiger Investitionen in die Realwirtschaft geschaffen werden. Die Verordnung sieht hierfür einen einheitlichen produktbezogenen Rechtsrahmen in Hinblick auf Anlagepolitik, Bedingungen der Tätigkeit, Zulassung und Vertrieb von ELTIF (European Long Term Investment Funds) vor. Diese richten sich sowohl an professionelle als auch an Privatanleger und können auch an letztere auf Grundlage des Europäischen Passes grenzüberschreitend vertrieben werden. Mindestens 70% des Kapitals eines ELTIF ist in bestimmte zulässige Vermögenswerte zu investieren. Diese sind im Wesentlichen Eigen- und auch Fremdkapitalinvestitionen in sogenannte qualifizierte Portfoliounternehmen, Sachwerte (direkt und indirekt über qualifizierte Portfoliounternehmen) sowie Anteile an anderen europäischen Fonds (ELTIF, EuVECA und EuSEF), wobei innerhalb der zulässigen Anlagegegenstände eine weitere Portfolio­diversifikation, insbesondere in Form von Anlagehöchstgrenzen zu beachten ist.

Die Erwägungsgründe zur ELTIF-VO zeigen, dass der europäische Normgeber bei der Einführung der Regelungen insbesondere auch den Kapitalbedarf in den Bereichen der Energieinfrastruktur, der Einführung ressourcen- und energiesparender Technologien, aber auch der Kommunikationsinfrastruktur vor Augen hatte. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung von ESG-Kriterien und der fortschreitenden Digitalisierung dürfte der Kapitalbedarf in diesen Bereichen zwischenzeitlich noch weiter zugenommen haben. Dennoch wurde der Rechtsrahmen des ELTIF bisher vom Markt nicht im ursprünglich erhofften Umfang angenommen, wie sich (bezogen auf das Jahr 2021) bereits am relativ geringen europaweit verwalteten Vermögen von ca. 2,4 Milliarden Euro und der Tatsache, dass lediglich in vier europäischen Mitgliedstaaten überhaupt ein ELTIF seinen Sitz hatte, zeigt.

Marktteilnehmer kritisieren an der momentanen Ausgestaltung des ELTIF insbesondere die restriktiven Anlage- und Finanzierungsregelungen sowie in Bezug auf die Beteiligung von Privatanlegern die hohe Zugangsschwelle durch eine Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro (bei einem Anlage-Portfolio des Anlegers von maximal 500.000 Euro). Insgesamt führt auch die mangelnde Differenzierung zwischen privaten und professionellen Anlegern dazu, dass der ELTIF den Bedürfnissen beider Gruppen nur unzureichend gerecht wird.

Mit dem Verordnungsentwurf wird nun auf diese Kritikpunkte reagiert. So soll die Mindestanlageschwelle in zulässigen Anlagen auf 60% herabgesetzt, Anlagehöchstgrenzen angehoben (bspw. für einzelne Sachwerte von 10% auf 20%) und Dachfondsstrukturen in weiterem Umfang ermöglicht werden. Weiter ist geplant, eine Fremdkapitalaufnahme von bisher 30% nun bis zu 50% bzw. 100%, richtet sich der ELTIF nur an professionelle Anleger, des Kapitals zuzulassen und das Erfordernis der Mindestanlagesumme für Privatanleger zu streichen.

Diese Änderungen dürften dazu beitragen, die Attraktivität des ELTIF als Anlagevehikel für langfristige Investitionen deutlich zu erhöhen und neben das mit dem Fondsstandortgesetz eingeführte Infrastruktursondervermögen ein weiteres praxistaugliches Produkt für Infrastrukturinvestitionen treten zu lassen. Vor dem Hintergrund der restriktiven nationalen Regelungen zur Kreditvergabe durch Fonds können sich dabei insbesondere im Bereich der Fremdkapitalinvestitionen interessante neue Investitionsmöglichkeiten ergeben.

Florian Geuder

Florian Geuder

Associate

King & Spalding LLP

FondsNews

Werden Sie FondsNews-Leser!

Fachartikel, Informationen und Nachrichten der institutionellen Immobilienwirtschaft.

FondsNews

Beitrag teilen

Soziale Netzwerke