Das Zukunftsfinanzierungsgesetz – Neue Chancen für den aktuellen Immobilienmarkt

08.11.2023

Autor

Ludger Wibbeke

Ludger Wibbeke

Geschäftsführer
HANSAINVEST

Hanseatische Investment-GmbH

Blogbeitrag

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz – Neue Chancen für den aktuellen Immobilienmarkt

Im Sommer 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen, mit dem Deutschland als Finanzstandort attraktiver und Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung vereinfacht werden sollen. Auch für den Immobilienmarkt und konkret auch bereits bestehende Immobilien-Fonds ergeben sich für Investitionen in Erneuerbare-Energien neue Potenziale.

Das jüngst beschlossene Zukunftsfinanzierungsgesetz schafft weitere Rechtsklarheit für bestehende und neue Immobilienfonds beim Erwerb und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Es kann daher ausschlaggebend dafür sein, dass private Investitionen künftig verstärkt in Erneuerbare-Energie-Anlagen fließen und damit diesem Markt den dringend benötigten Schub verleihen.

Im Gesetz gibt es theoretisch gar keine Beschränkungen mehr, bis zu 15 Prozent des Fondsvermögens von Immobilienfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen zu investieren. Diese dürfen sogar auf Freiflächen stehen, die keinen Bezug zur Immobilie haben. Und sie dürfen diese selbst betreiben und den so erzeugten überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und verkaufen, ohne dass der Fonds seinen vermögensverwaltenden Charakter verliert.

Diese Neuerungen werden dabei helfen, damit mehr Artikel-8- und Artilel-9-Immobilien-Fonds jetzt in Photovoltaik-Anlagen und bzw. oder Windparks investieren. Denn diese müssen nach der EU-Offenlegungsverordnung ganz bestimmte Bedingungen bezogen auf die Nachhaltigkeit erfüllen. Werden diese Bedingungen im Verlauf der Fondslebens angepasst oder erreichen Immobilien diese nicht mehr, droht dem jeweiligen Fonds der Verlust dieses Status. Hier öffnet sich jetzt eine Tür: Wenn 15 Prozent des Wertes in eine Photovoltaik-Anlage investieren werden, lässt sich der Status leichter sichern.

Schließlich gilt dies nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Immobilienfonds, jedoch nicht für die neuen Infrastrukturfonds, die seit dem Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes im August 2021 möglich sind.

Das Gesetz geht in die richtige Richtung, doch wurde die steuerrechtliche Seite darin bisher nicht beachtet. Derzeit dürfen auf der Basis des Jahressteuergesetzes 2022 maximal 10 Prozent der Erträge von Immobilien- Spezialfonds aus erneuerbaren Energien kommen, ohne dass Gewerbesteuer auf ihre gesamten Einnahmen anfällt. Wenn aber 15 Prozent des Fondsvolumens in einer Photovoltaik-Anlagen stecken, ist diese sogenannte Schmutzgrenze durch die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms schnell übertroffen. Deshalb sollte sie ebenfalls angepasst werden, damit sich Erwerb und Betrieb der Anlagen auch rechnet. Da auch diese steuerrechtlichen Aspekte zum Erfolg des Gesetzes unbedingt notwendig sind, ist eine künftige Anpassung sehr wichtig. Ganz aktuell werden diese entsprechenden Änderungen im Rahmen des Wachstumschancengesetz diskutiert.

Denn schon jetzt beschäftigen sich Immobilien-Assetmanager bereits intensiv mit dem Thema. Auch institutionelle Investoren sind daran interessiert in Immobilienfonds zu investieren, die einen Teil ihrer Erträge aus Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen. Ganz zu schweigen von den konkreten und zum Teil sehr weit fortgeschrittenen Aktivitäten auch reine Infrastruktur Erneuerbare-Energien-Fonds aufzulegen. Hier ist großes Interesse bei den Investoren spürbar.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz enthält wesentliche Präzisierungen und ist mit seinen facettenreichen Modernisierungsmaßnahmen durchaus geeignet, den deutschen Kapitalmarkt nachhaltig zu stärken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten.

weitere Informationen

Werden Sie FondsNews-Leser!

Fachartikel, Informationen und Nachrichten der institutionellen Immobilienwirtschaft.

FondsNews

Beitrag teilen

Soziale Netzwerke