Immobilienfonds: Photovoltaik-Anlagen als Asset

06/28/2024

Autor

Cüneyt Andac, LL.M. oec.

Cüneyt Andac, LL.M. oec.

Rechtsanwalt I Counsel

King & Spalding LLP

Blogbeitrag

Immobilienfonds: Photovoltaik-Anlagen als Asset

Auf Bundesebene lautet das klimapolitische Zwischenziel für 2030 die Reduzierung der CO2 -Emmissionen im Vergleich zum Stand 1990 um 65%. Dazu soll (u.a.) der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland bis 2030 80% betragen. Nach der aktuellen Strategie der Bundesregierung ist hierzu (u.a.) eine installierte PV-Leistung von 215 GW bis 2030 erforderlich. Damit dies gelingt, müssen jedes Jahr weitere PV-Anlagen gebaut werden. Das strategische Ziel für 2023 betrug einen Zugewinn neu installierter PV-Leistung von 9 GW, wobei tatsächlich eine neu installierte PV-Leistung von 14,6 GW hinzugewonnen wurde. Das Ziel für 2023 wurde damit nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen. 2023 markiert damit ein Rekordjahr und zeigt zugleich, dass PV-Anlagen stark im Trend liegen. Damit das Ziel von 215 GW bis 2030 erreicht werden kann, müssen aber ab 2026 weitere installierte PV-Leistungen von 22 GW pro Jahr hinzukommen. Es sind also auch weiterhin erhebliche Investitionen in PV-Anlagen erforderlich.

Immobilienfonds können hierzu einen bedeutenden Beitrag leisten, da sie zum einen über etliche Immobilien mit entsprechend großen Dachflächen verfügen und zum anderen ein starkes Interesse am Thema PV-Anlagen haben. Die Motive eines Immobilienfonds zur Investition in PV-Anlagen können vielfältig sein. Es gibt bereits in einigen Bundesländern entsprechende Landesgesetze, die in bestimmten Fällen Installationspflichten von PV-Anlagen regeln, sodass ein Immobilienfonds aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten bereits heute gehalten sein kann, PV-Anlagen zu installieren. Darüber hinaus lassen sich mit PV-Anlagen zusätzliche Einnahmequellen erschließen, die – je nach gewähltem Vertragsmodell – größer oder kleiner sein können. Die Ausstattung einer Immobilie mit einer Aufdach-PV-Anlage führt zudem im Rahmen eines aktiven Asset Managements zu einer Wertsteigerung der Immobilie. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Investition in PV-Anlagen eine entsprechende ESG-Strategie eines Immobilienfonds nach Art. 8 SFDR darstellen kann. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen stellt die Investition in PV-Anlagen sogar eine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit dar, sodass sich hierdurch auch ESG-Strategieprodukte nach Art. 8 SFDR gestalten lassen, die einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen enthalten.

Während das KAGB bereits in seiner aktuell geltenden Fassung in den aller meisten Fällen die Erwerbbarkeit und den Betrieb von PV-Anlagen (mit Ausnahme von Freiflächenanlagen, die aktuell noch nur für bestimmte Fondsarten direkt bzw. indirekt über Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften erwerbbar sind) zulässt, bestehen gegenwärtig noch steuerrechtliche Themen, die es im Einzelfall eng zu beobachten gilt. So droht z.B. im praktisch relevanten Bereich der Spezial-Investmentfonds ein investmentsteuerrechtlicher Statusverlust, wenn die Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder die Grenze von 20% der gesamten Einnahmen des Investmentfonds überschreiten. In diesem Fall kommt es auf Ebene des Spezial-Investmentfonds zu einer fiktiven Veräußerung aller Vermögensgegenstände unter Aufdeckung aller stiller Reserven und auf Ebene der Anleger gelten die Spezial-Investmentanteile als veräußert.

Soll das Ziel nach dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien erreicht werden, künftig alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie zu nutzen, müssen Immobilienfonds zwingend berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund besteht insbesondere im Steuerrecht entsprechender Anpassungsbedarf, um das volle Potential von Immobilienfonds bei Investitionen in PV-Anlagen auszuschöpfen. Der kürzlich am 21.05.2024 vom BMF vorgelegte Diskussionsentwurf eines Gesetzesentwurfs zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur enthält hierzu sehr erfreuliche Ansätze, die u.a. das o.g. investmentsteuerliche Risiko beseitigen und auch für weitere Klarstellungen sorgen würden.

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