Grüne Immobilien - der Weg zu Artikel 8 & 9 Fonds
Autor
Svenja Eisner
Blogbeitrag
Grüne Immobilien - der Weg zu Artikel 8 & 9 Fonds
Grüne Immobilien sind schon seit Längerem und noch immer ein heißes Thema in der Immobilienbranche. Immer mehr Investoren suchen nach nachhaltigen Immobilieninvestments, die finanzielle Renditen mit Nachhaltigkeitsstandards verbinden. Die meisten Immobilien haben heute oft noch einen hohen ökologischen Fußabdruck, energieeffiziente grüne Gebäude können somit erheblich zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes eines ganzen Portfolios beitragen. Um als grüne Immobilie zu gelten, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Einhaltung hoher Energieeffizienzstandards, die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien und die Nutzung von erneuerbaren Energien.
Die Offenlegungsverordnung “SFDR” (Sustainable Finance Disclosure Regulation) der EU ist im März 2021 in Kraft getreten. Sie legt Anforderungen für die Offenlegung von Informationen über Nachhaltigkeit im Finanzsektor fest, einschließlich der ESG-Informationen (Environment, Social, Governance). Davon sind somit auch Immobilienfonds und Immobilien-Portfolios betroffen.
In diesem Kontext haben sich in den letzten Jahren zwei wichtige regulatorische Instrumente etabliert: Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9.
Artikel 8 bezieht sich auf einen nachhaltigen Investitionsansatz, ohne jedoch eine spezifische Nachhaltigkeitszielsetzung zu verfolgen. Es müssen bestimmte Offenlegungsanforderungen erfüllt werden, darunter Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie und zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich negativ auf den Wert der Immobilien auswirken können.
Artikel 9 hingegen bezieht sich auf eine spezifische Nachhaltigkeitszielsetzung. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in erneuerbare Energien, sozialen Wohnungsbau oder andere nachhaltige Projekte. Im Gegensatz zu Artikel 8 müssen strengere Offenlegungsanforderungen erfüllt werden, einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Nachhaltigkeitsziele, der Methoden zur Messung und Überwachung der Ziele und der Berichterstattung über den Fortschritt bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele.
Die Auflage von Artikel 8 & 9 Fonds ist eine Chance, sich von den Mitbewerbern abzuheben und das Vertrauen der Anleger zu gewinnen.
Daten spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Immobilienfonds und -Portfolios. Um sicherzustellen, dass sie tatsächlich nachhaltig sind und den Erwartungen der Anleger entsprechen, müssen die Unternehmen in der Lage sein, aussagekräftige und verlässliche Daten zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft sowohl quantitative als auch qualitative Daten, die Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Investitionen geben können.
Um die Anforderungen von Artikel 8 und 9 Fonds zu erfüllen, müssen Unternehmen in der Lage sein, Daten aus verschiedenen Quellen zu sammeln, zu verarbeiten und zu analysieren. Dies sind beispielsweise Informationen über die CO2-Emissionen, die Einhaltung von Menschenrechtsstandards, die Unternehmensführung und vieles mehr. Durch die Offenlegung dieser Daten können Anleger die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten besser einschätzen und sich bewusst für grüne Investitionen entscheiden.
Insgesamt verdeutlicht die Offenlegungsverordnung der EU die Bedeutung von Daten für die Transparenz und Nachhaltigkeit in der Finanzbranche. Unternehmen, die solche Produkte anbieten, müssen sicherstellen, dass sie neben den notwendigen Daten auch über die Expertise verfügen, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Nur so können sie das Vertrauen der Anleger für nachhaltige Investitionen gewinnen.
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