E is key – so verhindern Sie „stranded assets“

11.07.2022

Autor

Jürgen Utz

Jürgen Utz

Leiter Nachhaltigkeitsentwicklung

LIST Gruppe

Blogbeitrag

E is key – so verhindern Sie „stranded assets“

Wie schnell schafft es die Immobilienbranche, die Herausforderungen aus dem fortschreitenden Klimawandel abzubilden? Diese Frage stellen sich aktuell wohl viele, die investiert haben oder neue Werte schaffen wollen. Gerade in Anbetracht von langen Vorlaufzeiten und Produkten, die auch zukünftige Anforderungen erfüllen müssen. Stichwort Werterhalt. Aktuell treiben die drei Buchstaben ESG hier die Debatte voran. Analysiert man die jeweiligen Chancen, Risiken und Dynamiken dahinter, wird klar: Der Fokus muss auf dem Faktor E liegen. Natürlich sind Komfort für den Nutzer oder bezahlbarer Wohnraum ebenso wichtige Ziele. Aber ohne das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels und des damit verbundenen Klimapfads, werden alle anderen obsolet und von den negativen Klimafolgen überlagert.

Nachhaltigkeit wird zu wirtschaftlicher Rationalität

Das hat auch die Politik verstanden. Sie macht mit der EU-Taxonomie im Verbund mit der Offenlegungsverordnung (SFDR) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entsprechend Druck und bedient sich dabei dem ESG-Schema. Außerdem wird die lebenszyklusbasierte Betrachtung von CO2 nun sukzessive als Referenzgröße im Gebäudebereich eingeführt, zuletzt zu beobachten bei den Überarbeitungen der EU-Richtlinien für den Gebäudesektor und der NH-Klasse beim BEG. Wer also zukünftig nicht nachweisen kann, dass sein Objekt das Klima nicht schädigt, wird dafür bezahlen müssen. Dementsprechend zeichnet sich eine klare Marschroute ab: Artikel-9-Fonds mit Fokus auf E und dazu passende Immobilienentwicklungen oder Sanierungen. So erhält man eine zukunftsfähige Anlageform. Damit wird E für Environment nun tatsächlich auch E für Economy. Die bisher getrennten Welten finden durch die Einführung einer korrigierenden Regulatorik endlich zusammen. Und Nachhaltigkeit wird zu einer wirtschaftlichen Rationalität, die langfristig Werte sichert – für uns alle.

Trotz aller Kritik an der einen oder anderen EU-Richtlinie, sollten wir den positiven Impuls für unsere Branche nutzen. Wir können gemeinsam im laufenden Prozess lernen und die wichtigsten Ziele erreichen. Womit wir bei einer der wichtigen Fragen sind: Wie können wir unsere Projekte in puncto Nachhaltigkeit so entwickeln und betreiben, dass diese klimazuträglich und –kompatibel sind und somit keine „stranded assets“ werden?

Mit dem Benchmark 2050 funktionierts

Bei der Planung kommt es auf die richtige Kombination von mehreren Aspekten an. Ökobilanzen können als ein zentrales Planungsinstrument eingesetzt werden, um das „carbon frontloading“ möglichst weit zu reduzieren. Dabei sollte die Zirkularität des Gebäudes gleich mitbetrachtet werden, dokumentiert in einem Gebäudematerialpass. Damit die Emissionen auch zukünftig bei Nutzung und Rückbau dank Wiederverwendung gering bleiben. Auch hier finden E als Economy und Environment zusammen, denn ein zirkuläres Gebäude hat als Materialbank einen höheren Verkehrswert. Und über Energiesimulationen können Konzepte für den Gebäudebetrieb, mit dem Ziel einer 0 bei den Emissionen, entwickelt werden. Wo immer möglich, sollten Klimarisikoanalysen, Schad- und Risikostoffe, Biodiversität, Wasser und weitere Aspekte mit aufgenommen werden, also die Bandbreite der Themen hinter E. Und dabei ist der Benchmark nicht 2022, sondern 2050. Dann müssen die Gebäude ebenfalls noch funktionieren und bis dahin werden CO2 e-Emissionen bei Bau und Betrieb immer teurer oder gänzlich verboten.

Fazit

Das Klima interessiert sich nicht für unsere bisherige wirtschaftliche Logik. Stattdessen erleben wir nun einen Wandel unseres Wirtschaftssystems. Darum sind wir gut beraten, die Gleichung um CO2 zu erweitern. Sonst kommt uns das teuer zu stehen. Und die Zeit für die Transformation wird knapp. Es gilt: E is king of ESG.

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