CSRD-Reporting – Papiertiger oder ESG-Goldstandard?

01/04/2024

Autor

Lisa Watermann

Lisa Watermann

Rechtsanwältin

GSK Stockmann

Blogbeitrag

CSRD-Reporting – Papiertiger oder ESG-Goldstandard?

Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, wird die ESG-Berichterstattung auf eine ganz neue Ebene gehoben. Diese wird – auch abseits des Finanz- und Versicherungssektor – eine hohe Zahl von Unternehmen der Realwirtschaft betreffen und künftig im Rahmen des (nicht-finanziellen) Reportings alle erdenklichen Nachhaltigkeitsaspekte umfassen. Die CSRD und ihre delegierten Rechtsakte werden insofern weite Teile der europäischen Finanz- und Realwirtschaft erfassen und in den nächsten Jahren be-schäftigen.

Hintergrund und rechtliche Einordnung

Mit dem EU Actionplan on Sustainable Finance verpflichtete der europäische Gesetzgeber erstmals Unternehmen umfassend zur Transparenz mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte. Zur Erreichung der angestrebten Klimaziele wollte die Union keine spezifischen Vorgaben zu kon-kreten Klimazielen aufstellen. Vielmehr sollen die bestehenden Marktmechanismen genutzt werden, um Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen umzulenken.

Bisherige Regulierungen wie die Offenlegungs-Verordnung und Taxonomie-Verordnung richten sich in erster Linie an den Finanz- und Versicherungssektor und fordern eine umfassende Transparenz zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfragen, etwa in Prospekten und Jahresberichten. Diesen Ansatz dehnt der europäische Gesetzgeber mit der CSRD nun auch auf Unternehmen der Realwirtschaft aus, die ab 2025 stufenweise zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.

In Deutschland wird die CSRD als europäische Richtlinie insbesondere durch Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung muss bis spätes-tens Mitte 2024 erfolgen. Zwar gelten die Veröffentlichungspflichten ab 2025, beziehen sich jedoch bereits auf das Kalenderjahr 2024, weshalb für die ersten betroffenen Unternehmen ab Anfang kommenden Jahres die Anforderung besteht, entsprechende ESG-Daten zu erfassen, aufzubereiten und zu bewerten.

Umfangreiche Konkretisierung durch European Sustainability Reporting Standards

Neben den kommenden Änderungen des HGB kommen rechtssystematisch konkretisierende europäische Vorgaben zur Anwendung. Diese Kriterien, die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, haben es in sich. Nach der CSRD verpflichtete Unternehmen müssen sich im Rahmen des Lageberichts zukünftig umfangreich zu Aspekten aus den Bereichen ESG äußern. Insgesamt gilt es 84 Berichtsbereiche mit mehr als 1.100 Datenpunkten zu analysieren. Konkrete Angaben müssen bspw. dazu gemacht werden, wie die Organe der Gesellschaft zum Thema Nachhaltigkeit geschult werden. Ebenso sind umfangreiche Angaben zum strategischen Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten zur machen und geplante Maßnah-men in diesem Kontext darzustellen.

Papiertiger oder neuer Goldstandard?

Die neuen Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung ergänzen die bereits bestehenden Pflichten der finanziellen Berichterstattung, werden allerdings für die reportenden Unternehmen einen erheblichen Stellenwert aufweisen und externen Prüfpflichten unterliegen.

So müssen die künftigen Berichte deutlich zukunftsorientierter werden, die neuen Vorgaben fordern u.a. eine Kurzbeschreibung der Geschäftsstrategie des Unternehmens, aus der sich insbesondere die Resilienz des Geschäftsmodells des Unternehmens gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken ableiten lässt. Ebenso sind die selbst gesteckten Nachhaltigkeitsziele und diesbe-züglich entsprechende Fortschritte und Entwicklungen aufzuzeigen, um eine Veränderung nachvollziehbar zu machen.

Die neuen Berichtsanforderungen ziehen sich dabei wie ein roter Faden durch alle für ein Unternehmen relevanten Bereiche. Durch die Berichtspflichten auch zur Unternehmensstrategie ist das Thema v.a. auch für den Gesamtvorstand von erheblicher strategischer Bedeutung. Umso wichtiger wird es, frühzeitig entsprechende interne Einheiten einzurichten bzw. die betroffenen Fachbereiche miteinander zu vernetzen und neben strategischen Überlegungen auch mit der Aufarbeitung und Sammlung der erforderlichen Daten zu beginnen. Dies alles vor dem Hintergrund, keinen Papiertiger zu schaffen, sondern künftig auch die wirtschaftlichen Chancen, die sich aus einem umfassenden und belastbaren Nachhaltigkeitsreporting ergeben, zu nutzen.

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